27.05.2011 | Sonderausgaben
Private Steuerberatungskosten definitiv nicht abziehbar
Dass Steuerzahler private Steuerberatungskosten (zum Beispiel für die Erstellung der Einkommensteuererklärung) nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen können, steht mit der Verfassung in Einklang. Für den Bundesfinanzhof (BFH) war die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ab 2006 nicht verfassungswidrig. Ein weitergehender Steuerabzug ist laut BFH auch nicht deshalb geboten, weil das Steuerrecht anerkanntermaßen kompliziert ist (Urteil vom 16.2.2011, Az: X R 10/10; Abruf-Nr. 111695).
Praxishinweis: Weiter absetzbar sind - beruflich bzw. betrieblich veranlasste Steuerberatungskosten (zum Beispiel für die Erstellung von Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen),
- solche Steuerberatungskosten, die mit bestimmten Einkünften eindeutig zusammenhängen. Mehr dazu: WISO-SteuerBrief 6/2008, Seite 6.
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Dass Steuerzahler private Steuerberatungskosten (zum Beispiel für die Erstellung der Einkommensteuererklärung) nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen können, steht mit der Verfassung in Einklang, entschied jetzt der BFH.
Quelle:
Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145448
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