01.01.2004 | Sonderausgaben
Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen beschäftigt die Gerichte immer wieder. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat jetzt im Fall eines Arbeitnehmers, der sowohl ein sozialversicherungspflichtiges als auch ein sozialversicherungsfreies Arbeitverhältnis hatte, Folgendes entschieden: Der Vorwegabzug darf nur um 16 Prozent der Einnahmen aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gekürzt werden. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az: XI R 59/03) eingelegt.
Unser Tipp : Derzeit ergehen alle Steuerbescheide hinsichtlich des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen vorläufig. Sind Sie von dem Fall betroffen, sollten Sie sich aber nicht mit diesem allgemeinen Vorläufigkeitsvermerk zufrieden geben. Denn derzeit ist unklar, welche Streitfragen wirklich von dem Vorläufigkeitsvermerk erfasst werden. Gehen Sie auf Nummer sicher und legen Sie Einspruch ein. (Urteil vom 26.8.2003, Az: 2 K 1492/03; Abruf-Nr. 032287 )