01.04.2007 | Spekulationsgeschäfte
Grundstücksentnahmen vor dem 1. Januar 1999 nicht betroffen
Wenn Sie ein Grundstück aus Ihrem Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführen (zum Beispiel bei einer Betriebsaufgabe), beginnt mit der Entnahme die zehnjährige Spekulationsfrist zu laufen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhof aber nur für Entnahmen, die nach dem 1. Januar 1999 erfolgt sind (Urteil vom 18.10.2006, Az: IX R 5/06; Abruf-Nr. 063443 ; Ausgabe 2/2007, Seite 18 ). Die Finanzverwaltung hat ihre Anweisungen jetzt entsprechend korrigiert (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 7.2.2007, Az: IV C 3 - S 2256 - 11/07; Abruf-Nr. 070594 )
Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 5 | ID 96722