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  • 01.05.2005 | Steuer-Erklärung

    Bundesfinanzministerium erweitert den Vorläufigkeitskatalog

    Das Bundesfinanzministerium hat folgende Punkte neu in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen:

  • Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 erfolgten Änderungen ("WISO-SteuerBrief", April-Ausgabe 2005, Seite 10 ) und
  • Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Bundestags ("WISO-SteuerBrief", April-Ausgabe 2005, Seite 2 ).

    Das heißt: Einkommensteuer-Bescheide ergehen in diesen beiden Punkten zunächst vorläufig, bis der Bundesfinanzhof bzw. das Bundesverfassungsgericht entschieden haben.

    Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Einkommensteuerbescheid den Vorläufigkeitsvermerk enthält. Nur dann können Sie von einer möglichen positiven Entscheidung profitieren. (Schreiben vom 8.4.2005, Az: IV A 7 - S 0338 - 27/05; Abruf-Nr.  051015 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 1 | ID 96290