01.04.2003 | Steuer-Erklärung
Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Anmeldung per Telefax
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs reagiert. Ab sofort können sämtliche Steuer-Erklärungen, die nicht eigenhändig unterschrieben werden müssen, per Telefax an das Finanzamt gesendet werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer- sowie Kapitalertragsteuer-Anmeldungen. Die Umsatzsteuer-Erklärung muss eigenhändig unterschrieben werden und kann daher nach wie vor nicht per Fax ans Finanzamt gesendet werden. (Schreiben vom 20.1.2003, Az: IV D 2 - S 0321 - 4/03)
Quelle: Ausgabe 04 / 2003 | Seite 3 | ID 95867