01.06.2006 | Steuer-Erklärung
Mitteilung der Rentenauszahlungen frühestens 2008
Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, sämtliche Rentenzahlungen der "zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (§ 22a Einkommensteuergesetz) zu melden. Von dort erhalten dann die Finanzämter die Daten. Dieser Datenfluss wird aber frühestens Anfang 2008 funktionieren. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestags-Drucksache 16/1056; Abruf-Nr. 061387 ). Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Rentner sollten trotzdem bereits für 2005 eine Steuer-Erklärung abgeben.
Unser Tipp: Ausführliche Informationen zur Steuer-Erklärung für Rentner finden Sie in der Januar-Ausgabe 2006 ( Seite 9 ) und in der April-Ausgabe 2006 ( Seite 6 ). Bitte beachten Sie, dass in Baden-Württemberg bereits für 2005 neue maschinenlesbare Vordrucke verwendet werden. In diesen Vordrucken werden grundsätzlich die selben Daten abgefragt, allerdings stimmen Reihenfolge und Nummerierung der Zeilen nicht mit den alten Vordrucken überein, die wir unserer Berichterstattung zu Grunde gelegt haben. Ab 2006 sollen die neuen Vordrucke dann bundesweit verwendet werden.