01.12.2005 | Steuer-Erklärung
Verzinsung einer Steuer-Erstattung bei gewährter AdV
Ergeht ein Steuerbescheid erst 15 Monate nach Ende des betreffenden Steuerjahrs, wird eine Steuernachforderung oder -erstattung ab dem 16. Monat mit monatlich 0,5 Prozent verzinst. Der Bundesfinanzhof hatte jetzt über folgende Konstellation zu entscheiden: Das Finanzamt setzt zunächst eine zu hohe Steuer fest. Der Steuerzahler legt Einspruch ein, zahlt aber die geforderte Steuer. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) holt er sich dann die zuviel gezahlte Steuer vorläufig zurück. Später wird sein Einspruch zu seinen Gunsten entschieden und das Finanzamt erlässt einen geänderten Steuerbescheid. Das Finanzamt muss jetzt auch den Betrag verzinsen, den es wegen der Aussetzung der Vollziehung zurücküberwiesen hat. Zinsen muss das Finanzamt aber nur für die Zeit zahlen, in der es das Geld tatsächlich hatte. (Urteil vom 19.4.2005, Az: VIII R 12/04; Abruf-Nr. 052145 )