01.12.2007 | Steuerberatungskosten
OFD Koblenz gewährt Ruhen des Verfahrens
Seit 2006 sind privat veranlasste Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Vor den Finanzgerichten (FG) sind jetzt die ersten Klagen anhängig (Ausgabe 10/2007 Seite 2). Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hat daher keine Bedenken entsprechende Einsprüche aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen.
Unser Tipp: Geben Sie Ihre privat veranlassten Steuerberatungskosten in der Steuererklärung an. Im anschließenden Einspruchsverfahren verweisen Sie auf die anhängigen Verfahren (FG Niedersachsen, Az: 10 K 103/07 und FG Baden-Württemberg, Az: 5 K 186/07) und auf die Verfügung der OFD Koblenz (vom 20.8.2007, Az: S 2221 A – St 32 3; Abruf-Nr. 073302).
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 115966