25.01.2010 | Steuererklärung
Aufeinandertreffen von Arbeitslosengeld und Abfindung
Treffen positiver Progressionsvorbehalt und „Fünftel-Regelung“ aufeinander, ist eine „integrierte“ Steuerberechnung durchzuführen. Das heißt: Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (zum Beispiel Arbeitslosengeld) sind bei der Berechnung des Steuersatzes für die ermäßigt zu besteuernden Einkünfte (zum Beispiel Abfindung) einzubeziehen. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für die tarifermäßigten Einkünfte. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal klargestellt und damit die von einigen Steuerexperten kritisierte Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Sehen Sie dazu ausführlich unseren Beitrag in der Ausgabe 5/2008, Seite 12. (Urteil vom 22.9.2009, Az: IX R 93/07) (Abruf-Nr. 094152)
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 3 | ID 132972