01.10.2003 | Stipendium
Forschungsstipendien bleiben in voller Höhe steuerfrei
Forschungsstipendien sind auch insoweit steuerfrei, wie sie dem Lebensunterhalt dienen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Gegensatz zu Aus- und Fortbildungsstipendien hat die Finanzverwaltung bisher bei Forschungsstipendien nur die Beträge für Sachmittel steuerfrei belassen. Die für den Lebensunterhalt bestimmten Mittel sollten versteuert werden. Das sieht der BFH erfreulicherweise anders.
Durch die BFH-Entscheidung entfällt zum einen die oft strittige Aufteilung der Mittel in einen Forschungs- und einen Lebensbedarf. Zum anderen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich Stipendien in den Geisteswissenschaften eher auf den Lebensunterhalts beziehen, weil dort kaum Personal- und Sachaufwendungen anfallen. Die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung würde geisteswissenschaftliche Stipendiaten weitgehend von der Steuerbefreiung ausschließen. (Urteil vom 20.3.2003, Az: IV R 15/01; Abruf-Nr. 031630 )