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  • 01.09.2006 | Umsatzsteuer

    Pkw-Vermietung an Arbeitgeber anerkannt

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat die Vermietung des Pkw eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber steuerlich anerkannt. Der Angestellte einer Steuerberaterkanzlei hatte einen in 2002 erworbenen privaten Pkw gegen Zahlung einer Monatsmiete von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an seinen Arbeitgeber vermietet. Dieser räumte dem Arbeitnehmer die Nutzung für private Zwecke ein. Allerdings durfte der Pkw auch von anderen Mitarbeitern genutzt werden. Das Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug des Arbeitnehmers aus der Anschaffung des Pkw wegen Gestaltungsmissbrauchs ab. Zu Unrecht, so die Richter: Weil die Vermietung des Pkw auf unbestimmte Zeit vereinbart und auf Dauer angelegt war (unabhängig vom Vertrag des angestellten Steuerberaters), hatten sie keine Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Vermieters. Auch ein Gestaltungsmissbrauch wurde verneint, zumal ein ungerechtfertigter Steuervorteil nicht anzunehmen sei. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az: V R 77/05).

    Unser Tipp: Für vergleichbare Fälle (Vermietung zwischen nahestehenden Personen, Gesellschafter und Gesellschaft sowie bei der Raumvermietung) können sich interessante Gestaltungen ergeben, falls der BFH die FG-Auffassung bestätigt. Sie sollten vergleichbare Fälle mit einem Einspruch offen halten. (Urteil vom 11.11.2005, Az: 9 K 168/04; Abruf-Nr.  060599 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 2 | ID 96587