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  • 26.01.2009 | Umsatzsteuer

    Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts

    Vereinbart ein Unternehmer mit seinem Kunden, dass der Kunde das Entgelt für eine erbrachte Lieferung oder Leistung erstattet bekommt, gilt ab sofort: Der Unternehmer darf seine Umsatzsteuer erst dann nach § 17 Umsatzsteuergesetz berichtigen, wenn er dem Kunden das Geld erstattet hat. Es reicht nicht, dass er die Minderung des Entgelts ernsthaft vereinbart hat, indem er zum Beispiel eine berichtigte Rechnung ausgestellt hat. Der Bundesfinanzhof hat diesbezüglich seine Rechtsprechung geändert.  

    Beachten Sie: Ist der Kunde Unternehmer, muss er als Rechnungsempfänger bereits bei Erhalt der berichtigten Rechnung seinen Vorsteuerabzug berichtigen und gegebenenfalls einen zu hoch in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug ans Finanzamt zurückzahlen. (Urteil vom 18.9.2008, Az: V R 56/06)(Abruf-Nr. 084033)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 4 | ID 124023