01.02.2007 | Umsatzsteuer
Vorsteuer aus gemischten Aufwendungen abzugsfähig?
Der Vorsteuerabzug aus unternehmerisch und privat veranlassten Aufwendungen ist bislang ausgeschlossen (§ 15 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz). Dieses Abzugsverbot könne gegen die 6. EG-Richtlinie verstoßen, so das Finanzgericht (FG) München. Im Urteilsfall ging es um den Smoking eines Piano-Entertainers.
Unser Tipp: Berufen Sie sich auf die Entscheidung des FG München und machen Sie die Vorsteuer aus gemischt genutzten Aufwendungen in allen noch offenen Fällen geltend. Die Finanzverwaltung hat die Revision beim Bundesfinanzhof zurückgezogen. Das deutet darauf hin, dass sie eingesehen hat, dass das Vorsteuerabzugsverbot aus gemischten Aufwendungen tatsächlich gegen EU-Recht verstößt. Den bislang nicht zulässigen Vorsteuerabzug aus Bewirtungs- und Umzugskosten hat der Gesetzgeber mit Blick auf das günstigere Gemeinschaftsrecht bereits zugelassen. (Urteil vom 23.2.2006, Az: 14 K 3585/03; Abruf-Nr. 062268 )