01.01.2003 | Umsatzsteuer
Vorsteuer bei gemischt genutztem Pkw voll abzugsfähig?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird demnächst entscheiden, ob die Kürzung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Fahrzeugen mit dem europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die Chancen, dass der EuGH die deutsche Regelung kippt, stehen nicht schlecht. Das zeigt der Schlussantrag (eine Art Entscheidungsvorschlag) des Generalanwalts des EuGH.
Unser Tipp: Die Oberfinanzdirektion Nürnberg hat reagiert und ihre Finanzämter angewiesen, auf Antrag Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Das heißt: Wenn Sie bei der Anschaffung eines gemischt genutzten Fahrzeugs die volle Vorsteuer gezogen haben, das Finanzamt aber nur 50 Prozent zugelassen hat und Sie dagegen Einspruch eingelegt haben, bleibt Ihnen der volle Vorsteuerabzug bis zu einer endgültigen Entscheidung des EuGH (und danach des BFH) erhalten. Allerdings müssen Sie im Gegenzug Umsatzsteuer auf die Privatnutzung abführen.