29.04.2010 | Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug bei Ausweis zu hoher Umsatzsteuer
Ist in einer Rechnung die Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz (19 Prozent) ausgewiesen, obwohl die Lieferung/Leistung nur dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent) unterliegt, darf der Empfänger der Rechnung den gesetzlich geschuldeten Steuerbetrag (7 Prozent) als Vorsteuer geltend machen. Mit dieser Entscheidung weist der Bundesfinanzhof die Finanzverwaltung in die Schranken. Die wollte mangels korrektem Steuerausweis gar keinen Vorsteuerabzug aus der Rechnung gewähren.
Beachten Sie: Der Aussteller der Rechnung schuldet bis zur Korrektur der Rechnung den überhöht ausgewiesenen Steuerbetrag von 19 Prozent aus dem Nettoentgelt (§ 14c Absatz 1 Umsatzsteuergesetz). (Urteil vom 19.11.2009, Az: V R 41/08)(Abruf-Nr. 100355)
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 4 | ID 135322