01.12.2003 | Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude
Am 8. Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmer die Vorsteuer für ihre Privatwohnung abziehen dürfen, wenn sich die Wohnung im Unternehmensgebäude befindet. Zwar muss im Gegenzug die Privatnutzung versteuert werden - allerdings verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes von 50 Jahren. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist jetzt der Rechtsprechung des EuGH gefolgt.
Unser Tipp: Diese Rechtsprechung kann Ihnen Liquiditätsvorteile bringen. Über die Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir Sie in der Ausgabe 9/2003 ( Seite 13 bis 17 ) informiert. Neuabonnenten können den Beitrag unter der Abruf-Nr. 032539 im Internet (www.iww.de) abrufen. (Urteil vom 24.7.2003, Az: V R 39/99; Abruf-Nr. 032225 )
Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 5 | ID 96016