24.11.2008 | Unterhaltsleistungen
Keine Opfergrenze bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Unterhaltsleistungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können ohne Ansatz der Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden und damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen aus dem letzten Jahr bestätigt (Ausgabe 11/2007, Seite 1).
Hintergrund: Opfergrenze bedeutet, dass der Unterhalt leistende Steuerzahler nur den Betrag als außergewöhnliche Belastung abziehen kann, der in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Nettoeinkommen steht. Bei einem niedrigen Einkommen fällt der abzugsfähige Betrag deshalb niedriger aus. Bisher galt die Opfergrenze nur bei Unterhaltsleistungen an Ehegatten (und eingetragene Lebenspartner) nicht. Jetzt bleiben auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft davon verschont. (Urteil vom 29.5.2008, Az: III R 23/07)(Abruf-Nr. 083036)