01.11.2007 | Verbindliche Auskunft
Erstes Verfahren gegen die neue Gebührenpflicht
Beim Finanzgericht Baden-Württemberg ist ein Verfahren gegen die neue Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte anhängig (Az: 1 K 46/07).
Unser Tipp: Müssen auch Sie Gebühren für eine verbindliche Auskunft bezahlen, sollten Sie Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das anhängige Musterverfahren Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen (§ 363 Absatz 2 Abgabenordnung). Einen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens haben Sie aber erst, wenn das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 2 | ID 114862