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  • 01.08.2004 | Vermietung

    Anlaufverluste bei Aufgabe der Vermietungsabsicht

    Wollen Sie eine erst noch zu errichtende Immobilie kaufen oder bauen und sie anschließend vermieten, dürfen Sie Ihre Aufwendungen von Anfang an bei den Vermietungseinkünften als vorab entstandene Werbungskosten abziehen. Der Abzug bleibt auch erhalten, wenn Sie noch vor der Fertigstellung des Objekts Ihre Vermietungsabsicht aufgeben und das Objekt nunmehr selbst nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Voraussetzung ist, Sie können dem Finanzamt glaubhaft machen, dass Sie zunächst wirklich zur Vermietung entschlossen waren. Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihre Vermietungsabsicht aufgegeben haben, ist kein Werbungskostenabzug mehr möglich.

    Beachten Sie: Würden Sie Ihre Nutzungsabsicht von Fremdvermietung auf Nutzung zu eigenbetrieblichen Zwecken ändern, würde das Objekt unverändert der Einkünfteerzielung dienen. Sie könnten dann die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen. (Urteil vom 4.11.2003, Az: IX R 55/02; Abruf-Nr.  040583 )

    Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 7 | ID 96150