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  • 01.03.2006 | Vermietung

    Aufteilung von Aufwendungen bei gemischt genutzten Gebäuden

    Bei gemischt genutzten Gebäuden müssen die nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen nicht zwingend nach den Flächen der Gebäudeteile aufgeteilt werden. Sind die Gebäudeteile unterschiedlich gut nutzbar, ist auch eine Aufteilung nach den Verkehrswerten der Gebäudeteile zulässig. Dabei kann der Verkehrswert bei Mietwohngrundstücken sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden. Eine Aufteilung nach Verkehrswerten kommt insbesondere in Betracht, wenn eine Aufteilung nach Flächen wegen der unterschiedlichen Nutzbarkeit zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führt. (Urteil vom 25.5.2005, Az: IX R 46/04; Abruf-Nr.  060301 )

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 5 | ID 96487