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  • · Fachbeitrag · Auslandsimmobilie

    Spanien-Immobilien: Deutsche werden steuerlich diskriminiert

    | Verkaufen Sie in Spanien eine Hauptsitzimmobilie und kaufen mit dem Erlös eine neue Immobilie, die wiederum als Hauptwohnsitz dient, sollten Sie gegen die spanischen Steuerbescheide unbedingt Einspruch einlegen. Nach Auffassung der EU-Kommission werden Deutsche als Gebietsfremde nämlich steuerlich diskriminiert. |

     

    Hintergrund | Verkauft und kauft ein Spanier eine Immobilie, die ihm als Hauptwohnsitz dient, sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Sie als Deutscher - Gebietsfremder - müssen dagegen Steuern auf den Verkaufserlös zahlen. Wegen dieser Diskriminierung hat die Europoäische Kommission am 25. April 2013 beschlossen, Spanien beim EuGH zu verklagen.

     

    PRAXISHINWEIS | Besteuert Spanien den Verkauf einer Immobilie, obwohl Sie in Spanien erneut eine Wohnsitzimmobilie kaufen, sollten Sie gegen die betreffenden Steuerbescheide Einspruch einlegen und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH ruht.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 2 | ID 42219703