· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Sanierung eines Fertighauses wegen Gesundheitsgefährdung
| Lässt ein Steuerzahler sein Eigenheim sanieren, weil Schadstoffe nachweislich zu einer Gesundheitsgefährdung führen, ist der Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nur dann zulässig, wenn der Steuerzahler ein Gutachten oder amtsärztliches Attest vorlegt, das vor Beginn der Sanierung ausgestellt worden ist. |
PRAXISHINWEIS | Der geplagte Immobilienbesitzer hat gegen das Urteil des FG Niedersachsen (vom 17.2.2011, Az: 14 K 425/09; Abruf-Nr. 112263) Revision beim BFH eingelegt. Wir schätzen die Erfolgschancen des Revisionsverfahrens (Az: VI R 21/11) sehr hoch ein. Denn der BFH hat unlängst in einem anderen Fall die nachträgliche Erstellung eines Gutachtens oder eines Attestes erlaubt (Urteil vom 11.11.2010, Az: VI R 16/09; Abruf-Nr. 110271). |