· Fachbeitrag · Fotovoltaik
Investitionsabzugsbetrag nur bei Beginn der Herstellung?
| Ein Leser fragt: In Ihrem Beitrag zur steuerlichen Förderung bei der Installation einer Fotovoltaikanlage (WISO Ausgabe 6 | 2011, Seite 7) weisen Sie darauf hin, dass bereits bei einer verbindlichen Bestellung vor der eigentlichen Installation ein Investitionsabzugsbetrag abgezogen werden darf. Bei einem Mandanten hat der Prüfer des Finanzamts das jedoch nicht akzeptiert. Er forderte neben der verbindlichen Bestellung zusätzlich den Beginn der Installation der Anlage im Jahr des Abzugs. Ist das korrekt? |
UNSERE ANTWORT | Der Prüfer bezieht sich auf Textziffer 29 des BMF-Schreibens vom 8.5.2009 (Az: IV C 6 - S 2139-b/07/10002; Abruf-Nr. 091881). Doch diese Auffassung ist strittig. Denn in einem aktuellen Urteil hat das FG Niedersachsen klargestellt, dass es für den Investitionsabzugsbetrag ausreicht, die Investitionsabsicht beim geplanten Kauf einer Fotovoltaikanlage hinreichend zu konkretisieren. Selbst eine verbindliche Bestellung ist keine Voraussetzung (Urteil vom 3.5.2011, Az: 13 K 12121/10). Weisen Sie dem Prüfer die Investitionsabsicht anhand konkreter Indizien nach (zum Beispiel Beauftragung eines Architekten wegen Umbaumaßnahmen am Dach, geleistete Anzahlungen) und verweisen Sie auf das Urteil des FG Niedersachsen.