· Nachricht · Gebäudeabschreibung
Kaufpreisaufteilung: BMF hat Arbeitshilfe aktualisiert
| Die Praxis lehrt, dass aus den wenigsten Immobilien-Kaufverträgen hervorgeht, welcher Anteil auf den ‒ nicht abschreibbaren ‒ Grund und Boden entfällt und welcher auf das abschreibbare Gebäude. Wer auf einen teuren Gutachter verzichten will, kann die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung nutzen. Die ist jetzt zum 24.01.2025 aktualisiert worden. |
Hintergrund | Die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung stand lange in der Kritik auch des BFH (Urteil vom 21.07.2020, Az. IX R 26/19, Abruf-Nr. 219134), weil sie nur auf dem Sachwertverfahren basierte. 2021 hatte das BMF dann nachgebessert und insgesamt drei Verfahren ermöglicht (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren). Mit Stand vom 24.01.2025 hat das BMF die Arbeitshilfe aktualisiert.
Weiterführender Hinweis
- Die Arbeitshilfe im Datenportal des BMF finden Sie hier → www.iww.de/s12481