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Kaufpreis wird reduziert: So mindern Sie die Grunderwerbsteuer
| Haben Sie eine Immobilie erworben und der notariell beglaubigte Kaufpreis mindert sich innerhalb von 2 Jahren, können Sie beantragen, dass der Bescheid geändert und die Grunderwerbsteuer reduziert wird. Ob das nur geht, wenn Sie den Antrag innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsfrist stellen, muss der BFH klären. Wahren Sie deshalb Ihre Chance auf die Erstattung von Grunderwerbsteuer. |
Im konkreten Fall hatte sich ein Käufer binnen 2 Jahren nach dem Kauf mit dem Verkäufer darauf verständigt, den Kaufpreis nachträglich zu reduzieren. Dass er damit auch einen Anspruch auf Bescheidänderung und Reduzierung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG hatte, wusste er zu dem Zeitpunkt nicht. Von dieser Vergünstigung erfuhr er erst, als er den Grunderwerbsteuerbescheid schon 5 Jahre in Händen hielt. Der BFH muss jetzt klären, ob die nachträgliche Kaufpreisanpassung ein rückwirkendes Ereignis darstellt und eine Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht (Az. II R 15/18). Das FG München hat das in der Vorinstanz verneint (FG München, Urteil vom 11.04.2018, Az. 4 K 103/18, Abruf-Nr. 203118).