· Fachbeitrag · Leserforum
Abschreibung einer geerbten Immobilie möglich?
| Ein Leser liegt mit dem Finanzamt im Streit, weil dieses für eine vermietete Immobilie, die der Leser geerbt hat, keine Abschreibung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten anerkennen will. Es begründet das damit, dass der Leser keine eigenen Anschaffungskosten habe; zu Recht? |
Antwort | Nein. Ist eine Immobilie vom Erblasser bis zu seinem Tod vermietet worden, gilt für den Erben die „Fußstapfentheorie“. Er übernimmt die Anschaffungskosten für das Gebäude und kann den Restwert mit dem ursprünglichen Abschreibungssatz und -betrag geltend machen. Beginnt die Vermietung erst nach dem Tod des Erblassers, muss der Erbe die ursprünglichen Anschaffungskosten für Gebäude sowie Grund und Boden aufteilen und vom Gebäudewert fiktiv die Abschreibung für die Zeit der Selbstnutzung abziehen. Den Restwert kann er über die AfA geltend machen (§ 11d Abs. 1 EStDV).