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Umsatzsteuer bei reiner Installation einer PV-Anlage?
| Ein Leser fragt: Eine externe Firma liefert als eigenständigen Auftrag das Material für eine auf einem Einfamilienhaus zu installierende PV-Anlage mit 9,6 kW an den künftigen Betreiber. Dieser beauftragt einen weiteren Unternehmer mit der Baustelleneinrichtung, der Montage der Unterkonstruktion und der PV-Module inkl. Verkabelung und Herstellung der Kabeldurchführung durch die Dachfläche. Welchem Steuersatz unterliegen diese Montageleistungen? Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Betreiber. |
Antwort | Die von der externen Firma ausgeführte Lieferung der noch zu installierenden Materialien für die PV-Anlage unterliegt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG dem ab dem 01.01.2023 geltenden Umsatzsteuersatz von null Prozent. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG unterliegt deshalb auch die reine Installations- und Montageleistung des weiteren Unternehmers dem Umsatzsteuersatz von null Prozent. Denn zu den begünstigten Leistungen gehören die photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine PV-Anlage sicher für das Gebäude und für die sich darin befindlichen Menschen zu betreiben. Einzige Voraussetzung: Die Installations- und Montagearbeiten müssen direkt gegenüber dem Betreiber erbracht und abgerechnet werden, was hier gegeben ist (12.18 Abs. 10 UStAE).
Weiterführender Hinweis
- Mehr zum Thema „Photovoltaik-Besteuerung“ finden Sie in der Sonderausgabe: „Neue Regeln bei der Photovoltaik-Besteuerung“ auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 49297215 und in der laufenden Berichterstattung von SSP (z. B. Seiten 17 bis 23 in dieser Ausgabe).