· Fachbeitrag · Vermietung
Geänderte Verwendungsabsicht sichert Abzug von Bauzeitzinsen
| Wollen Sie eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, sind die Schuldzinsen für Darlehen steuerlich nicht abziehbar. Entscheiden Sie sich jedoch während der Bauphase dafür, die Immobilie nach der Fertigstellung zu vermieten, dürfen die während der Bauphase entstandenen Zinsen zu den Herstellungskosten des Gebäudes gerechnet und im Rahmen der Gebäudeabschreibung steuerlich geltend gemacht werden ( BFH, Urteil vom 23.5.2012, Az. IX R 2/12 ; Abruf-Nr. 122138 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 35046630