· Fachbeitrag · Vermietung
Vorfälligkeitsentschädigung bald als Werbungskosten absetzbar?
| Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf einer bislang vermieteten Immobilie an eine Bank geleistet werden, waren bisher nicht als (nachträgliche) Werbungskosten aus Vermietung abziehbar. Ein Musterprozess vor dem BFH könnte das bald ändern. |
Das FG Düsseldorf hat den Werbungskostenabzug für die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Argument abgelehnt, dass beim Verkauf einer bislang vermieteten Immobilie keine Vermietungsabsicht mehr besteht (FG Düsseldorf, Urteil vom 16.1.2013, Az. 7 K 3506/12 F; Abruf-Nr. 131656). Es hat aber die Revision zum BFH zugelassen. Und die hat Aussicht auf Erfolg, wenn der Steuerzahler sie denn einlegt, was zu Redaktionsschluss nicht bekannt war.
PRAXISHINWEIS | Betroffene sollten Vorfälligkeitsentschädigungen steuermindernd geltend machen. Lehnt das Finanzamt ab, sollten sie Einspruch einlegen, und zwar in beiden denkbaren Fallkonstellationen:
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