· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Besuch einer Informationsveranstaltung: Steuerfahndung rückt an
| Stellen Sie sich vor, Sie besuchen aus Interesse die Veranstaltung einer Bank, bei der es um Selbstanzeigen wegen hinterzogener Steuern geht und am nächsten Tag steht die Steuerfahndung vor Ihrer Tür. Passiert ist das einem Teilnehmer einer Informationsveranstaltung der Julius-Bär-Bank. |
Eigentlich benötigt die Steuerfahndung offensichtliche Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung, bevor sie Privat- und Diensträume eines Steuerzahlers nach Informationen zu nicht versteuerten Einnahmen durchsuchen darf. Doch wie das Beispiel der Julius-Bär-Bank zeigt, genügt schon die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung einer Bank zum Thema Steuerhinterziehung, um in den Kreis verdächtiger Steuerhinterzieher zu geraten.
PRAXISHINWEIS | Tragen Sie sich nicht in die Teilnehmerliste ein, wenn Sie solche Veranstaltungen aus persönlichem oder beruflichem Interesse besuchen. |