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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Keine Abgeltungsteuer für Kapitalerträge unter Geschwistern

    | Handelt es sich bei Schuldner und Gläubiger von Kapitalerträgen um Geschwister, muss derjenige, der die Zinsen erhält, sie mit dem persönlichen Steuersatz besteuern. Die 25-prozentige Abgeltungsteuer greift hier nicht, entschied das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 16.4.2013, Az. 8 K 3100/11 ; Abruf-Nr. 132976 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Es besteht jedoch Hoffnung, dass der BFH das anders sieht und sich bei Darlehensverträgen und daraus resultierenden Kapitalerträgen zwischen Geschwistern und anderen Angehörigen (Eltern - Kind) für die Anwendung der Abgeltungsteuer ausspricht. Bei ihm ist unter dem Az. VIII R 35/13 nämlich die Revision anhängig. Gegen nachteilige Steuerscheide helfen also vorerst nur ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 3 | ID 42316964