· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Keine Abgeltungsteuer für Kapitalerträge unter Geschwistern
| Handelt es sich bei Schuldner und Gläubiger von Kapitalerträgen um Geschwister, muss derjenige, der die Zinsen erhält, sie mit dem persönlichen Steuersatz besteuern. Die 25-prozentige Abgeltungsteuer greift hier nicht, entschied das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 16.4.2013, Az. 8 K 3100/11 ; Abruf-Nr. 132976 ). |
PRAXISHINWEIS | Es besteht jedoch Hoffnung, dass der BFH das anders sieht und sich bei Darlehensverträgen und daraus resultierenden Kapitalerträgen zwischen Geschwistern und anderen Angehörigen (Eltern - Kind) für die Anwendung der Abgeltungsteuer ausspricht. Bei ihm ist unter dem Az. VIII R 35/13 nämlich die Revision anhängig. Gegen nachteilige Steuerscheide helfen also vorerst nur ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens. |