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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Totalverluste von Optionsscheinen bei Verfall: Verrechenbar?

    | Setzen Sie auf Optionsscheine oder Hebelzertifikate, müssen Sie Totalverluste einkalkulieren. Doch wie sind solche Totalverluste steuerlich zu behandeln? Insbesondere stellt sich die Frage, ob solche Totalverluste mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer verrechnet werden können, die der Anleger auf andere Kapitalerträge entrichtet hat. |

     

    Bisher liegt nur eine BFH-Entscheidung zu einem Fall vor Einführung der Abgeltungsteuer vor. Die Aussage: Verluste aus solchen Papieren werden nur dann steuerlich berücksichtigt, wenn diese Papiere kurz vor dem Verfall verkauft wurden. Verluste wegen Verfall sind dagegen steuerlich nicht zu berücksichtigen (BFH, Beschluss vom 24.4.2012, Az. IX B 154/10; Abruf-Nr. 121592).

     

    PRAXISHINWEIS | Der BFH muss jetzt klären, ob diese Grundsätze auch ab 2009 gelten oder ob die Verluste aus Optionsscheinen und Hebelzertifikaten stets steuerlich zu berücksichtigen sind. Denn bei ihm ist unter dem Az. IX R 50/09 ein Revisionsverfahren anhängig. Betroffene können sich deshalb gegen die derzeitige Finanzamtspraxis mit einem Einspruch und einem Antrag auf Verfahrensruhe wehren.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 4 | ID 36128480

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