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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Stückzinsen: Vorsicht vor unbeabsichtigter Steuerhinterziehung

    | Haben Sie in den letzten Wochen von Ihrer Bank eine Steuerbescheinigung für 2009 erhalten? Wenn ja, müssen Sie aktiv werden, um nicht unbeabsichtigt eine Steuerhinterziehung zu begehen. |

     

    Banken und Kreditinstitute wurden nämlich durch das Jahressteuergesetz 2010 dazu verpflichtet, bisher nicht bescheinigte Stückzinsen aus dem Verkauf von Anleihen, die vor 2009 erworben und in 2009 bzw. 2010 wieder veräußert wurden, bis spätestens 30. April 2011 nachzumelden. Mit dieser neuen Bescheinigung müssen Anleger beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung des bisherigen Steuerbescheids 2009 stellen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Abgabenordnung). Stellen Sie keinen Änderungsantrag, kann das Finanzamt dies als Steuerhinterziehung - Hinterziehung durch Unterlassen - werten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.3.2009, Az: 1 StR 479/08; Abruf-Nr. 091824).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 6 | ID 27679290