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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Voller Abzug bei Raumvermietung an eigene Ingenieur-GbR?

    | Viele Unternehmer nutzen neben dem aushäusigen Büro noch ein Arbeitszimmer im eigenen Haus. Der BFH muss jetzt klären, ob ein Ingenieur den vollen Betriebsausgabenabzug geltend machen kann, der diesen Raum an das eigene Unternehmen (Ingenieur-GbR) vermietet. |

     

    Das FG Nürnberg war zuvor zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei dem Raum um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Es hat nur einen Abzug in Höhe von maximal 1.250 Euro zugelassen (Urteil vom 16.6.2010, Az. 3 K 1992/2007; Abruf-Nr. 114065), weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung des GbR-Gesellschafters darstellte. Entscheidend für diese Einschätzung war, dass

    • die GbR (ein Ingenieurbüro für Gebäudeausrüstung) und ihre neun Mitarbeiter ihren eigentlichen Bürositz in einem anderen Gebäude hatten und
    • wesentliche Leistungen eines Ingenieurs (Baubetreuung und -überwachung) laut FG nicht im Büro oder Arbeitszimmer, sondern vor Ort stattfinden.

     

    PRAXISHINWEIS | Interessant an der Sache ist, dass das FG die Revision nicht zulassen wollte. Der Ingenieur hat sich die Revision erst durch eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH erkämpft. Das anhängige Verfahren wird beim BFH unter dem Az. VIII R 8/11 geführt.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 5 | ID 31141450