· Fachbeitrag · Bilanzierung
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen: Mit dieser Rechenmethode sind Sie „BP-sicher“
| Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sind eine beliebte Spielwiese bei Betriebsprüfungen bilanzierender Unternehmen. Sie können das Konfliktpotenzial mindern, wenn Sie die Spielregeln umsetzen, die die Finanzverwaltung in einer Bund-Länder-Abstimmung aufgestellt hat. |
Finanzverwaltung nimmt die vier Berechnungskriterien unter die Lupe
Eine Pauschalwertberichtigung (PWB) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere - Ansatz eines niedrigeren Teilwerts), setzt voraus, dass die bislang nicht einzelwertberichtigte Forderung dauerhaft weniger wert ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).
Das letzte BMF-Schreiben (vom 16.7.2014, Az. IV C 6 - S 2171-b/09/10002, Abruf-Nr. 142310) zur dauernden Wertminderung hatte zur PWB nichts ausgeführt. Deshalb hat jetzt eine Arbeitsgruppe auf Bund-Länder-Ebene für Klarheit gesorgt. Zu den vier - die PWB bestimmenden - Faktoren gilt Folgendes (FSen Berlin, Erlass vom 31.7.2015, Az. III B - S 2174 - 1/06 -1, Abruf-Nr. 145824):
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