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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferung

    Gelangensbestätigung wird erst ab 1. Juli 2012 gefordert

    | Liefert Ihr Unternehmen Waren an Unternehmer in der EU, müssen Sie eigentlich schon seit dem 1. Januar 2012 durch eine Gelangensbestätigung nachweisen, dass die Ware tatsächlich im anderen EU-Mitgliedsland angekommen ist. Eine Übergangsregelung verschafft Ihnen jetzt mehr Zeit. |

     

    PRAXISHINWEIS | Weil die Finanzverwaltung bisher kein Muster einer Gelangensbestätigung veröffentlicht hat und Verbände Spediteuren außerdem wegen des Haftungsrisikos davon abraten, für Auftraggeber solche Bestätigungen einzuholen, hat das BMF jetzt eine Übergangsregelung beschlossen. Es wird nicht beanstandet, wenn Sie bis zum 30. Juni 2012 die Nachweise für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nach den Vorschriften der bis zum 31. Dezember 2011 gültigen Rechtslage erbringen (BMF, Schreiben vom 6.2.2012, Az. IV D 3 - S 7141/11/10003; Abruf-Nr. 120431).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 31751960