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Haarwurzeltransplantationen zur Behandlung von Haarausfall steuerfrei?
| Handelt es sich bei Haarwurzeltransplantationen zur Behandlung von Haarausfall um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ? Mit dieser Frage muss sich wahrscheinlich der BFH befassen. |
Das FG Düsseldorf hat die beantragte Umsatzsteuerfreiheit abgelehnt. Es hat das vor allem damit begründet, dass es bei einer Haarwurzeltransplantation an der von EuGH und BFH geforderten „therapeutischen Zielsetzung“ fehle. Weil es der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beimisst, hat das FG aber die Revision zum BFH zugelassen. Bis Redaktionsschluss war nicht bekannt, ob der Steuerzahler diese auch eingelegt hat. SSP bleibt aber am Ball (FG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2021, Az.5 K 2710/17 U, Abruf-Nr. 224090).
Quelle: ID 47579254