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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Lieferung von Speisen: BMF klärt 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer

    | Das BMF hat auf die zahlreichen BFH- und EuGH-Urteile reagiert und in einem umfangreichen Schreiben erläutert, welche umsatzsteuerlichen Regeln bei der Lieferung von Speisen ab dem 1. Oktober 2013 gelten. Hier eine Schnellübersicht, wo sich etwas ändert ( BMF, Schreiben vom 20.3.2013, Az. IV D 2 - S 7100/07/10050-06 ; Abruf-Nr. 131063 ). |

     

    Steuersatz alt (Rege-
lung bis 30.9.2013)

    Steuersatz neu 
(ab 1.10.2013)

    Imbisstand (Nur Stehplätze vorhanden)

    19 Prozent

    7 Prozent

    Bäckerei/Metzgerei mit Mittags-Imbiss 

    (Nur Stehplätze vorhanden)

    19 Prozent

    7 Prozent

    Caterer liefert Essen an Krankenhaus

    Portionierung sowie Reinigung durch Caterer, Ausgabe durch Krankenhaus

    
19 Prozent

    
7 Prozent

    Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern)

    Lieferung Essen und Reinigung des Geschirrs durch Mahlzeitendienst

    
19 Prozent

    
7 Prozent

    Food Court (Nur Stehplätze vorhanden)

    19 Prozent

    7 Prozent

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 5 | ID 39044790