· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Lieferung von Speisen: BMF klärt 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer
| Das BMF hat auf die zahlreichen BFH- und EuGH-Urteile reagiert und in einem umfangreichen Schreiben erläutert, welche umsatzsteuerlichen Regeln bei der Lieferung von Speisen ab dem 1. Oktober 2013 gelten. Hier eine Schnellübersicht, wo sich etwas ändert ( BMF, Schreiben vom 20.3.2013, Az. IV D 2 - S 7100/07/10050-06 ; Abruf-Nr. 131063 ). |
Steuersatz alt (Rege- lung bis 30.9.2013) | Steuersatz neu (ab 1.10.2013) | |
Imbisstand (Nur Stehplätze vorhanden) | 19 Prozent | 7 Prozent |
Bäckerei/Metzgerei mit Mittags-Imbiss (Nur Stehplätze vorhanden) | 19 Prozent | 7 Prozent |
Caterer liefert Essen an Krankenhaus Portionierung sowie Reinigung durch Caterer, Ausgabe durch Krankenhaus | 19 Prozent | 7 Prozent |
Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern) Lieferung Essen und Reinigung des Geschirrs durch Mahlzeitendienst | 19 Prozent | 7 Prozent |
Food Court (Nur Stehplätze vorhanden) | 19 Prozent | 7 Prozent |