· Fachbeitrag · Reform der Sachaufklärung
Vereinfachte Forderungsvollstreckung:Vollstreckungsbescheide elektronisch beantragen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Die am 1.1.13 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung bringt auch Änderungen im Bereich der Forderungsvollstreckung mit sich. Hierzu wird eine neuer § 829a ZPO geschaffen, der allerdings problematisch ist. |
1. Allgemeines
Das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.05 (BGBl. I S. 837) hat mit § 829 Abs. 4 ZPO ermöglicht, durch Rechtsverordnung Formulare für den Antrag auf Erlass eines PfÜB einzuführen, die elektronisch bearbeitet werden können. Das praktische Problem dieser Regelung liegt darin, dass einem Vollstreckungsantrag die vollstreckbare Ausfertigung des Titels und gegebenenfalls weitere Urkunden beigefügt werden müssen, die regelmäßig aber nur in Papierform vorliegen. Der mit der Regelung bezweckte Ressourcengewinn wird damit praktisch nicht ausgeschöpft.
Hier setzt § 829a ZPO n.F. an. Mit ihm soll eine Vereinfachung und Beschleunigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens erreicht werden, soweit die Pfändung und Überweisung von Geldforderungen (§§ 829, 835 ZPO) auf der Grundlage von Vollstreckungsbescheiden betroffen ist:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig