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  • · Fachbeitrag · Arbeitshilfe

    Abrechnung des Fahrzeugschadens nach BGH

     

    Reparaturkosten + MW unter WBA

    Reparaturkosten bis WBA (Ausnahme: Neuwagenabrechnung)

     

    Reparaturkosten + MW zwischen WBA und WBW

    G repariert nicht

    (Fahrzeug verkehrssicher)

    Grundsatz: 

    Reparaturkosten bis WBW

    Ausnahme: 

    Veräußerung innerhalb von 6 Monaten: nur WBA (BGH NJW 06, 2179)

    G repariert teilweise

    (Fahrzeug verkehrssicher)

    Grundsatz: 

    Reparaturkosten bis WBW

    Ausnahme:

    Veräußerung innerhalb von 6 Monaten:

    • bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH NJW 08, 1941)

    • bei konkreter Abrechnung (auch der Eigenreparatur): Reparaturkosten bzw. Wert der Reparatur bis WBW

    G repariert vollständig und fachgerecht

    Grundsatz:

    Reparaturkosten bis WBW

    Ausnahme:

    Veräußerung innerhalb von 6 Monaten:

    • bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH NJW 08, 1941)

    • bei konkreter Abrechnung (auch der Eigenreparatur): Reparaturkosten bzw. Wert der Reparatur bis WBW

     

    Reparaturkosten + MW bis 30 % über WBW

    G repariert nicht

    nur WBA (WBW ./. RW)

    G repariert teilweise

    • bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH VersR 10, 363)

    • bei konkreter Abrechnung mit Rechnung über WBA Ersatz bis WBW, ebenso bei Eigenreparatur mit Wert über WBA (BGH VersR 10, 363; NJW 05, 1110)

    Weiternutzung von 6 Monaten? noch offen

    G repariert vollständig und fachgerecht

    Reparaturkosten + MW(BGH NJW 12, 52)

    Ausnahme:

    Veräußerung innerhalb von 6 Monaten: nur WBA

    (BGH NJW 08, 2183)

    Beachte | 6-Monatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung (BGH NJW 09, 910)