· Fachbeitrag · Stiftungsverwaltung
Wege zur Sicherung der Handlungsfähigkeit: Kooperation - Fremdverwaltung - Ersatzvorstand
von RA Dr. Christoph Mecking, Geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsberatung, Berlin (www.stiftungsberatung.de)
| Ohne satzungsgemäß besetzten Vorstand ist eine Stiftung nach außen nicht wirksam handlungsfähig und auf längere Sicht sogar in ihrer Existenz bedroht. Probleme bei der Vorstandsnachfolge haben gerade die vielen mittleren Stiftungen, die zu klein oder zu finanzschwach für ein hauptamtliches Management, aber zu groß oder zu arbeitsaufwendig für eine rein ehrenamtliche Betreuung sind. Der folgende Beitrag zeigt, wie eine gemeinsame Verwaltung mit einer anderen Stiftung oder eine Fremdverwaltung hier helfen können bzw. welche Szenarien ansonsten drohen. |
1. Gemeinsame Stiftungsverwaltung
Eine denkbare Gestaltungsoption ist die in enger Kooperation mit einer anderen Organisation realisierte Leitung und Administration. Sie kann - unter Wahrung der rechtlichen Selbstständigkeit - bis zur vollständigen personellen Identität der Führungspersonen beider Körperschaften führen.
1.1 Übereinstimmung der Zwecksetzungen
Voraussetzung hierfür ist, dass die Zwecksetzungen beider Stiftungen inhaltlich übereinstimmen oder zumindest deutliche Parallelen aufweisen und beide Organisationen im Zeitpunkt der verbindlichen Verabredung durch nach außen hin uneingeschränkt handlungsfähige Vorstände agieren.
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