· Fachbeitrag · Strategie
Der niedergelassene Arzt wird im Krankenhaus tätig (Teil 1): Wie positioniert sich der Chefarzt?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de
| Niedergelassene Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, gehören inzwischen zur Realität: Chefärzte sollten sich hierauf einstellen und strategisch positionieren. Wird dieser Arzt zum Beispiel als Honorararzt tätig, kann er zum „Fremdkörper“ in der Chefarzt-Abteilung werden, was dem Betriebsklima nicht unbedingt förderlich ist. Hierbei ist nicht der (willkommene) Honorararzt gemeint, der etwa während der Urlaubszeit einen personellen Engpass überbrückt. Der erste Teil unserer Beitragsserie erläutert, wie der Chefarzt der Krankenhausleitung bei diesem Thema gegenübertreten sollte. |
Position niedergelassener Ärzte wurde gestärkt
Seit 2007 ist es niedergelassenen Vertragsärzten gestattet, neben der Tätigkeit in ihrer Praxis auch im Krankenhaus zu arbeiten. Ermöglicht wurde dies durch das Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes, das § 20 der Ärzte-Zulassungsverordnung entsprechend geändert hat. Niedergelassene Vertragsärzte konnten nun - nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - bei voller Zulassung bis zu 13 Stunden und bei hälftiger Zulassung bis zu 26 Stunden wöchentlich in der Klinik tätig werden.
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