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  • 09.04.2013 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot nach Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intensivberatung

    | Die Anordnung eines Regelfahrverbots entfällt nach Teilnahme an einer qualifizierten verkehrspsychologischen Intensivberatung (hier: avanti-Fahrverbot) (AG Bad Hersfeld 14.2.13, 70 OWi-31 Js 8265/12, Abruf-Nr. 131077 ). |