· Fachbeitrag · Chefarzt-Vertrag
Der Bonusanteil des Chefarzt-Einkommens - Teil 1: Fallstricke im Arbeitsvertrag
von RA, FA für ArbR und StR Norbert H. Müller und RA, FA für MedR und ArbR Marc Rumpenhorst, Kanzlei Klostermann pp., Bochum, klostermann-rae.de
| Zielvereinbarungen und Bonusregelungen in Chefarzt-Verträgen sorgen immer wieder für Streit. Da geht es schnell um sehr viel Geld, weil Kliniken die Grundvergütung oft verhältnismäßig niedrig ansetzen - und der Bonus somit einen erheblichen Anteil des Chefarzt-Einkommens ausmacht. Die vertraglichen Regelungen sind jedoch manchmal schwer verständlich und bedürfen einer Interpretation. Dieser Beitrag zeigt anhand konkreter Beispiele aus der Praxis, welche Formulierung wie zu verstehen ist. |
Zum Hintergrund
Das in diesem Jahr überarbeitete Vertragsmuster der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht zum Beispiel die folgende Passage vor:
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„Sofern der Arzt die in einer jährlich zu treffenden Zielvereinbarung festgelegten Eckpunkte erreicht, erhält er zusätzlich einen variablen Bonus. Die näheren Einzelheiten zur Höhe des Bonusbetrages sowie der als Voraussetzung für den Bonus zu erreichenden Ziele werden jährlich gesondert in einer Zielvereinbarung festgelegt.“ |
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