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  • 26.05.2014 · Fachbeitrag · Vermögensauskunft

    Drittauskünfte müssen auch nach Abgabe der Vermögensauskunft eingeholt werden

    | Selbst wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft abgegeben hat, muss der Gerichtsvollzieher in jedem Fall Drittauskünfte einholen, sofern der Gläubiger dies beantragt (AG Hagen 18.2.14, 49 M 91/14, Abruf-Nr. 141185 ). |