· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Mitverarbeitete Bausubstanz: Kein Honorar verschenken bei Stufenverträgen HOAI 2009-2013
| Bei einem Stufenvertrag, bei dem eine Stufe nach dem Inkrafttreten der HOAI 2013 beauftragt worden ist, ist das Preisrecht der HOAI 2013 anzuwenden. Das hat das OLG Koblenz entschieden ( PBP 2/2014, Seite 13 ). Bei Planungsverträgen im Bestand führt das dazu, dass Sie für die Leistungsstufen nach HOAI 2013 nicht nur die höheren Tafelwerte sondern auch die mitverarbeitete Bausubstanz ansetzen können. Tun Sie das. Es lohnt sich. |
Mitverarbeitete Bausubstanz bei Stufenverträgen
Bei Stufenverträgen im Bestand sind nicht nur die Honorartafelwerte von der Anpassung durch die HOAI 2013 betroffen. Es greifen zusätzlich die Regelungen nach § 2 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 HOAI zur mitverarbeiteten Bausubstanz. Denn diese Regelungen sind ebenfalls in Vertragsstufen anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten der HOAI 2013 abgerufen werden.
Wichtig | Diese Meinung ist noch nicht höchstrichterlich bestätigt. Die Fachwelt geht aber davon aus, dass der BGH in dem bei ihm anhängigen Revisionsverfahren (Az. VII ZR 350/13) die Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 6.12.2013, Az. 10 U 344/13; Abruf-Nr. 134009) bestätigt.
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