21.05.2015 · Fachbeitrag · Nachlassvollstreckung
Titelumschreibung nicht immer erforderlich
| Hat die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners bereits begonnen bevor dieser verstirbt, ist eine Umschreibung des Titels auf die Rechtsnachfolger nicht erforderlich, wenn in den Nachlass des Schuldners vollstreckt werden soll. Für die Frage, ob die Zwangsvollstreckung bereits begonnen hat, ist nicht auf die einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahme abzustellen, sondern auf die Zwangsvollstreckung im Ganzen (AG Bremen 8.1.15, JurBüro 15, 209). |
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