· Fachbeitrag · Verbindliche Formulare
Gerichtsvollzieherformular-Verordnung in Kraft
| Gläubigern drohen neue verbindliche Formulare. Nun ist die Gerichtsvollzieher-Vollstreckung betroffen. Hat der Verordnungsgeber diesmal sorgfältiger gearbeitet, als bei den verbindlichen PfÜB-Formularen? Der folgende Beitrag zeigt, was auf Sie zukommt. |
1. Verordnung wird zeitlich verzögert
Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung 1- GVFV“ ist am 1.10.15 in Kraft getreten (BGBl I, 1586 f.). Sie bringt neue Formulare, die ab dem 1.4.16 benutzt werden müssen. Bis dahin kann die Vollstreckung weiter formlos beauftragt werden oder mithilfe eines Vordrucks, der im Handel erhältlich ist.
PRAXISHINWEIS | Insbesondere für Inkassounternehmen und Kanzleien, die Inkassotätigkeiten durchführen, entsteht ein Mehraufwand. Denn ihre Software, durch die Formularfelder mit hinterlegten Daten automatisch ausgefüllt werden, muss überarbeitet werden. Soweit Software von Dritten genutzt wird, müssen Sie darauf achten, dass sie aktuell ist. |
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