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  • · Fachbeitrag · Amtliche Formulare

    Miet- und Pachteinkünfte pfänden

    | Auch Miet- und Pachtansprüche können Sie mit den verbindlichen Formularen pfänden. In der Praxis werden dabei jedoch häufig Fehler gemacht. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen daher, wie dies reibungslos funktioniert. |

     

    • Schritt 1: Eintrag auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf

    ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.

    ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln

    (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung ‒ ZPO).

    ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.

     
    • Schritt 2: Eintrag auf Seite 2

    ☒ Pfändungs- ☒ und ☒ Überweisungsbeschluss in der Zwangsvollstreckungssache