Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Diese Klauseln sollten in keinem Vertrag mit freien Mitarbeitern fehlen

    von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., SCHWAMB Rechtsanwälte, München

    | Viele Planungsbüros neigen dazu, bei Kapazitätsengpässen auf freie Mitarbeiter zurückzugreifen. Das ist nachvollziehbar. Sie erhalten zusätzliche Manpower und bleiben dennoch flexibel, weil Sie freie Mitarbeiter ja jederzeit loswerden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich bei freien Mitarbeitern Sozialabgaben sparen. Eine Zusammenarbeit birgt aber auch Risiken ( PBP 8/2018, Seite 19 ). Diese Risiken müssen Sie bei der Vertragsgestaltung mit dem freien Mitarbeiter im Auge haben. Folgende 6 Klauseln sollten deshalb in keinem Vertrag fehlen. |

    1. Grundlagen der Zusammenarbeit

    In einem Vertrag müssen Sie zunächst klarstellen, dass der freie Mitarbeiter kein Arbeitnehmer ist. Dabei ist es wichtig, dessen Unabhängigkeit zu betonen. Dies gelingt Ihnen beispielsweise mit folgenden Klauseln:

     

    Vertragsklausel / Unabhängigkeit des freien Mitarbeiters

    • Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber als freier Mitarbeiter tätig. Er übernimmt selbstständig, auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung die ihm vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.
    • Der Auftragnehmer kann auch Aufträge von Dritten übernehmen. Falls der Dritte ein Wettbewerber des Auftraggebers ist, bedarf es hierzu der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.